1. Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Privatpersonen können jährlich 20 % der Arbeitskosten bei Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen, maximal 6.000 € Arbeitskosten → bis zu 1.200 € Steuererstattung pro Jahr – bei Renovierung, Instandhaltung oder Modernisierung in einem privaten Haushalt.

👉 Wichtig:

  • Nur die Lohn-/Arbeitskosten, Fahrt- und Maschinenkosten sind begünstigt.

  • Materialkosten sind ausgeschlossen.

  • Die Rechnung muss den Arbeitsanteil getrennt ausweisen und unbar bezahlt werden (z. B. Überweisung).

Alle Info erhalten Sie hier als PDF Dokument .

2. Energetische Sanierungen bieten zusätzliche steuerliche Vorteile

Neben dem klassischen Handwerkerbonus gibt es eine umfangreichere Steuerförderung für energetische Modernisierungen (§ 35c EStG):

✔️ Voraussetzung: selbstgenutzte Immobilie älter als 10 Jahre.
✔️ 20 % der Kosten (inkl. Arbeits- und Materialkosten) werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.
✔️ Förderung gilt bis zu 40.000 € pro Wohneinheit — verteilt auf drei Jahre.

👉 Mögliche Maßnahmen: Dämmung, Fenster- und Heizungsmodernisierung, Lüftungssysteme etc.

3. Kombinationen und Steuervorteilsplanung

Es gibt mehrere steuerliche „Bonusse“, die Kunden getrennt voneinander nutzen können:

  • Handwerkerleistungen (§ 35a EStG): bis 1.200 € pro Jahr.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: bis zu 4.000 € pro Jahr (z. B. Reinigung, Gartenpflege).

  • Energetische Sanierung (§ 35c EStG): bis zu 40.000 € über drei Jahre.

👉 Auf Ihrer Website können Sie Beispiele geben, wie Kunden durch clevere Planung mehrfach profitieren können.